Frage 2: Welche Organe hat eine Genossenschaft?

Die Genossenschaft wird erst durch ihre Organe handlungsfähig. Ähnlich wie bei der Aktiengesellschaft und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einem Verein sind drei Organe zwingend vorgeschrieben:

Vorstand

Aufsichtsrat

Generalversammlung bzw. Vertreterversammlung.

Das Genossenschaftsgesetz geht von der intensiven persönlichen Beteiligung der Mitglieder in der Genossenschaft aus. Deshalb wird bestimmt, daß nur Mitglieder dieser Genossenschaft in den Aufsichtsrat gewählt werden können.

Zuletzt aktualisiert am 05.11.2018 von WBG Ludwigslust e.G.

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