Frage 3: Was versteht man unter einer Generalversammlung ?

Die Generalversammlung ist das höchste und für die Willensbildung maßgebliche Organ einer Genossenschaft. In ihm üben die Mitglieder ihre Rechte durch Beschlußfassung aus. Bei großen Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann das Statut an die Stelle der Generalversammlung eine Vertreterversammlung setzen. Die Vertreter werden von den Mitgliedern in allgemeiner, unmittelbarer, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Generalversammlung wählt und entlastet den Aufsichtsrat, ändert die Statuten. Ferner entscheidet sie über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die Deckung eines Jahresfehlbetrages sowie die Erteilung von Weisungen an den Vorstand.

Zuletzt aktualisiert am 05.11.2018 von WBG Ludwigslust e.G.

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